Stand: Juli 2018
Speicherung von Daten:
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Adresse, Alter und Bankverbindung auf.
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System/in den EDV-Systemen des ersten und zweiten Vorsitzenden, des Kassenwarts gespeichert.
Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen
Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grund- sätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z. B. Speicherung von Telefon- und Faxnummer einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
WEITERGABE DER DATEN AN DEN LANDESSPORTBUND NRW, STADTSPORTVERBAND Gladbeck, KREISSPORTBUND RECKLINGHAUSEN, DEUTSCHER KANUVERBAND:
Als Mitglied des Landessportbund NRW, des Stadtsportverbandes Gladbeck (Schützenstraße 23,
45964 Gladbeck), des Kreissportbund Recklinghausen e.V. (Hennewiger Weg 18, 45721 Haltern am See), des Deutschen Kanuverbandes (Postanschrift: Postfach 10 03 15, 47003 Duisburg) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband/ an die Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei ggf. Name, Alter und Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Auf- gaben (z. B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse so- wie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Slalomwettkämpfen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband oder die Verbände.
PRESSEARBEIT:
Der Verein informiert die Tagespresse, WAZ, sowie die Stadtspiegel der Städte Gladbeck
und Dorsten sowie ggf. bei besonderen Anlässen den Deutschen Kanuverband über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf
und Dorsten sowie ggf. bei besonderen Anlässen den Deutschen Kanuverband über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf
der Internetseite des Vereins (www.kanuclub-gladbeck.de) veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere
Veröffentlichungen.
Personen bezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins
entfernt. Der Verein benachrichtigt den Landessportbund NRW, den Deutschen Kanu- verband, den
StadtSportVerband Gladbeck sowie den Kreissportverband Recklinghausen von dem Widerspruch des Mitglieds, falls dies erforderlich sein sollte.
Veröffentlichungen.
Personen bezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins
entfernt. Der Verein benachrichtigt den Landessportbund NRW, den Deutschen Kanu- verband, den
StadtSportVerband Gladbeck sowie den Kreissportverband Recklinghausen von dem Widerspruch des Mitglieds, falls dies erforderlich sein sollte.
WEITERGABE VON MITGLIEDSDATEN AN VEREINSMITGLIEDER:
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, vor allem Turniere und deren Ergeb-
nisse sowie Feiern, am Schwarzen Brett des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene
Mitgliederdaten veröffentlicht werden.
nisse sowie Feiern, am Schwarzen Brett des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene
Mitgliederdaten veröffentlicht werden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung wi-
dersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.
dersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten
erfordert.
Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen
Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass
die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
erfordert.
Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen
Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass
die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
AUSTRITT AUS DEM VEREIN:
Bei Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, wer- den gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestäti- gung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, wer- den gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestäti- gung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.